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Ausweiskopie bei Privatpersonen für Anträge von 0900 Nummern

Bundesnetzagentur benötigt Ausweis für 0900 Antrag

Ausweiskopie bei Privatpersonen für Anträge von 0900 Nummern

  • 1 Anträge für 0900 Nummern sollen möglichst per Telefax über die unten genannte Rufnummer gestellt werden.
  • 2 Ein Antrag für eine 0900 Nummer ist nur dann vollständig, wenn er unterschrieben bei der Bundesnetzagentur (Anschrift siehe unten) eingegangen ist. Zusatzbemerkungen (Vermerke und Ergänzungen) auf dem Antragsformular können nicht berücksichtigt werden.
  • 3 Alle Anträge werden maschinell gelesen. Daher wird empfohlen, sie auch maschinell auszufüllen. Das Antragsformular steht als Offline-Formular im Internet für den jeweiligen Teilbereich 0180, 0700, 0800, 0900 oder 09009 zur Verfügung und kann dort ausgefüllt werden. Sofern ein maschinelles Ausfüllen nicht möglich ist, wird gebeten, handschriftliche Eintragungen mit schwarzem Stift in lesbarer Blockschrift vorzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht lesbare Anträge bzw. unvollständige Angaben innerhalb einer vorgegebenen Frist nachgebessert werden können. Erfolgt keine fristgerechte Nachbesserung, wird der Antrag gebührenpflichtig abgelehnt. Vermerke und Ergänzungen außerhalb der vorgedruckten Felder können wie bereits erwähnt nicht berücksichtigt werden.
  • 4 Maßgebend für die Bearbeitung ist der Zeitpunkt, zu dem der Antrag vollständig bei der Bundesnetzagentur eingegangen ist.
  • 5 Nicht vollständig ausgefüllte Anträge, Anträge ohne Unterschrift, Anträge von Antragstellern mit Sitz im Ausland ohne Angabe eines allgemeinen Zustellungsbevollmächtigten mit ladungsfähiger deutscher Anschrift (bei 0900 Nummern) bzw. Anträge von Antragstellern mit Sitz im Ausland ohne Angabe eines Empfangsbevollmächtigten mit ladungsfähiger deutscher Anschrift (bei 0180er-, 0700er- und 0800er-Nummern) werden nicht berücksichtigt. Diese können innerhalb einer bestimmten Frist nachgebessert werden. Erfolgt keine fristgerechte Nachbesserung, wird der Antrag gebührenpflichtig abgelehnt.
  • 6 Jeder Antragsteller hat eine ladungsfähige Anschrift (Wohn- oder Geschäftssitz; bei juristischen Personen zusätzlich gesetzlicher Vertreter) innerhalb von Deutschland mitzuteilen. Derselbe Antragsteller kann nur eine ladungsfähige Anschrift bzw. einen allgemeinen Zustellungsbevollmächtigten angeben. Werden mehrere Anschriften bzw. allgemeine Zustellungsbevollmächtigte genannt, so gilt die erstgenannte Anschrift bzw. der erstgenannte allgemeine Zustellungsbevollmächtigte im der Bundesnetzagentur zeitlich zuletzt zugegangenen Antrag als alleine mitgeteilt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Antrag vollständig vorliegt.
  • 7 Nur unterschriebene Anträge werden berücksichtigt.

Telefax: 0180 3 11 0900 (Festnetzpreis 9 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)

Anträge sollen möglichst per Telefax übersandt werden. Zudem hat die Bundesnetzagentur die Gebühren für die Zuteilung einer Rufnummer von ehemals 62,50 € je Rufnummer auf nur noch günstige 25,00 € je Servicehotline gesenkt.

Unter: http://rufnummernsuche-mwd.bundesnetzagentur.de/ können Sie prüfen, ob Ihre gewünschte 0900 Nummer noch frei ist.

Wenn Sie ein attraktives Angebot wünschen oder noch Fragen zu 0900 Hotlines haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kundenbetreuung! Diese steht Ihnen Mo – Fr in der Zeit von 10:00 Uhr – 18:00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800-20 80 50 00 (aus dem Ausland +49 89 55262921) gerne mit Rat und Tat zur Seite. Alternativ können Sie uns auch gerne via E-Mail unter info@ihreservicenummer.de kontaktieren.

Ihr Support-Team von IhreServicenummer.de

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