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Mehrwertdienst, was ist das eigentlich ?

Mehrwertdienst, was ist das eigentlich ?

Unter dem Begriff Mehrwertdienste werden Servicenummer zusammengefasst, durch die der Anrufer über Telefondienstleistungen einen Mehrwert bekommt. Konkret bedeutet das: es handelt sich dabei immer um eine telefonische Dienstleistung. Dem Anrufer werden in der Regel bei Nutzung dieser Nummern erhöhtere Kosten als bei einem einfachen Telefongespräch in Rechnung gestellt. Diese Dienste sind auch als Auskunftsdienste, Neuartige Dienste, Premium-Dienste, Service-Dienste, Massenverkehrsdienste oder als Kurzwahldienste bekannt.

Grundsätzlich muss der Anbieter über die erhöhten Kosten der Servicenummer informieren.

Vor Verbindungsaufbau zum Mehrwertdienst bekommt jede Nutzung einer Sonderrufnummer den anfallende Brutto-Minutenpreis angesagt. Für den Fall, dass nicht im Minutentakt sondern als Drop (Blocktarife oder Preis pro Verbindung) abgerechnet wird, muss der Gesamtpreis genannt werden.

Wird die Servicenummer / Sonderrufnummer in den Printmedien abgedruckt, muss der Preis deutlich sichtbar neben bzw. unter der Telefonnummer vermerkt sein.

Premiumdienste sind beispielsweise:

0900er Rufnummern der Gasse 09001, 09003, 09005

Keine Premiumdienste sind hingegen: Massenverkehrsdienste Vorwahl 0137, Servicedienste Vorwahl 0180er, FreeCall Nummern Vorwahl 0800. Diese Servicenummern bilden eigene Gassen.

Gibt es gesetzliche Obergrenzen für die Nutzung kostenpflichtiger Dienste?

Gesetzlich ist festgelegt, dass ein Anruf bei einer 0900 Rufnummer maximal bis zu drei Euro je Minute kosten darf, egal ob der Anrufer aus dem Festnetz oder aus dem Mobilfunknetz anruft. Der Anruf muss jedoch spätestens nach einer Stunde automatische getrennt werden. Dementsprechend liegt der Höchstbetrag eines derartigen Gesprächs bei 180 Euro. Sollte statt einer minutengenauen Abrechnung ein Drop Tarif gewählt worden sein, darf dieser die Grenze von 10 Euro pro Gespräch nicht überschreiten.

Welche Angaben müssen nach Inanspruchnahme eines Mehrwertdienstes auf der Telefonrechnung vermerkt sein ?

Die Nutzung von Mehrwertdiensten, wie etwa über Fremdanbieter, Drittanbieter oder Premiumdienste muss auf der Telefonrechnung deutlich gekennzeichnet sein und sollte folgende Informationen enthalten: Anbieter, Servicenummer, Datum

Sämtliche Dienstleitungen, die in Rechnung gestellt wurden, müssen ausführlich bezeichnet werden damit sie klar zugeordnet werden können. Beteiligte Drittanbieter müssen anhand von möglichst eindeutigen Angaben ausgewiesen werden. Dabei müssen Namen, Adresse und Land benannt werden. Postfachangaben alleine genügen in diesem Fall nicht. Sollte es sich um Unternehmen handeln, die lediglich eine Adresse im Ausland angeben, ist der Telefonanbieter dazu verpflichtet, die Daten eines Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland herauszufinden und dem Kunden diese mitzuteilen.

Rechnungsbeträge müssen exakt aufgegliedert und klar ersichtlich sein

Der Gesamtrechnungsbetrag muss detailliert aufgeschlüsselt werden, so dass erkennbar ist, welcher Betrag an den Drittanbieter oder an einen Mehrwertdienst geht. Denn der grundsätzliche Anspruch auf einen Nachweis der Einzelverbindungen gilt auch im Bezug auf die Dienste von Drittanbietern und Mehrwertdiensten. Telefonanbieter sind verpflichtet, Einzelleistungen von Drittanbietern genauestens auszuweisen. Dauer der Inanspruchnahme, Zeitpunkt sowie entstandene Kosten müssen klar ersichtlich in der Rechnung aufgeführt werden.
Es muss auf die Möglichkeiten hingewiesen werden, dass gegebenenfalls Widerspruch eingelegt werden kann. Auch hier ist der Telefonanbieter verpflichtet. Er muss klar ersichtlich auf der Rechnung vermerken, dass der Kunde das Recht hat, gegen nicht durchsichtige Rechnungsbestandteile Einspruch einzulegen.

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