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Servicerufnummer portieren – darauf müssen Sie achten

Kundenhotline für Ihr Unternehmen

Möchten Sie mit Ihrer bestehenden Servicerufnummer zu einem anderen Anbieter wechseln gilt für Sie das gleiche Recht wie bei der Mitnahme von Festnetz- oder Mobil-Rufnummern. Sie entscheiden, über welchen Anbieter Sie die Ihnen zugeteilte Rufnummer betreiben. Allerdings sollten Sie in diesem Zusammenhang bestimmte Dinge beachten, um eine Verzögerung oder Ablehnung der Portierung zu vermeiden. 

Servicenummer portieren – Sie haben darauf Anspruch

Die von Ihnen verwendete Servicerufnummer wurde Ihnen als Person oder Unternehmen zur Nutzung entsprechend des Telekommunikationsgesetzes zugeteilt. Dadurch haben Sie die Wahlfreiheit des Anbieters. Unabhängig vom Grund des Anbieterwechsels. 

Diese Fragen müssen mit dem alten Anbieter geklärt werden

Viele Telekommunikations-Verträge werden mit größeren Anbietern abgeschlossen, die nicht nur Servicerufnummern, sondern auch Festnetz- und Mobilfunk- sowie Internet-Anschlüsse anbieten. Ist dies auch bei Ihnen der Fall, prüfen Sie genau, unter welchen Bedingungen Sie die aktuell verwendete Servicerufnummer kündigen können.

Eines der wichtigsten Themen vor der Realisierung der Portierung ist jedoch die für die verwendeten Servicerufnummern vereinbarte Vertragslaufzeit von oft ein bis zwei Jahren. Neben der Vertragslaufzeit ist die zumeist dreimonatige Kündigungszeit ein weiteres Thema. Bestehen zusätzliche Verträge über Zubuchoptionen, beachten Sie auch hier die entsprechenden Kündigungsfristen. Denn eine wirksame Kündigung ist die Grundlage jeder erfolgreiche Portierung von Servicenummern. 

  • Vertragsdauer und Kündigungsfristen
  • Anzahl der Servicerufnummern
  • bei Unternehmen: vertragsberechtigte Person
  • Ansprechpartner beim alten Anbieter einschließlich Kontaktdaten

Wer darf Verträge kündigen und unterzeichnen?

Ein Thema, das immer wieder gerne in Vergessenheit gerät, ist die für Vertragsabschlüsse berechtigte Person. Vor allem bei langjährigen Verträgen kommt es in Unternehmen immer wieder zu Änderungen. Prüfen Sie daher, ob es seit dem Vertragsabschluss mit dem alten Anbieter im Unternehmen personelle Änderungen gab und ob beim bisherigen Anbieter eine entsprechende Änderungsmeldung durchgeführt wurde. Denn eine nicht hinterlegte neue berechtigte Person führt in der Regel zur Ablehnung der Portierung durch den alten Anbieter. Diese wichtige Maßnahme soll Sie vor Missbrauch durch unbefugte Dritte schützen. 

Sind nachträglich Änderungen erforderlich, klären Sie dies bitte umgehend, um die Portierung Ihrer Servicenummer zum gewünschten Termin sicherzustellen.

Anträge auf Portierung beim neuen Anbieter

Sind alle Fragen geklärt und verfügen Sie über alle erforderlichen Informationen, stellen Sie beim neuen Anbieter den Antrag auf Portierung der Servicenummer. 

Für die Portierung Ihrer Servicenummer nutzen Sie beispielsweise bei IhreServicenummer.de das auf der Webseite des Unternehmens zum Download bereitstehende Auftragsformular. Tragen Sie alle erforderlichen Daten einschließlich der Kontaktdaten des Ansprechpartners sowie Ihre Kundennummer beim alten Anbieter ein und faxen Sie es unterschrieben an IhreServicenummer.de. Den Rest erledigen die Spezialisten für Servicerufnummern für Sie.

Beachten Sie bitte unbedingt die von der Bundesnetzagentur vorgegebenen wichtigen Punkte:

  • pro Portierungsauftrag maximal 10 Servicenummern
  • für jeden Anbieter ist ein eigener Portierungsantrag erforderlich
  • achten Sie auf den korrekt eingetragenen Portierungstermin

Die Portierung Ihrer Servicenummer durch IhreServicenummer.de ist ein kostenloser Service.

Sie haben noch Fragen zur Portierung oder allgemein zu Servicerufnummern und den damit verbundenen Vorteilen und Leistungen? Rufen Sie uns unter unserer Support-Hotline 0800-20805000 an.

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